Statuten der Gilde der Zibelegringe

Art. 1 Zweck der Gilde
Auf Initiative des ehemaligen Stadtschützenpräsidenten Rudolf Wenger ist am Zibelemärit 1984 die ,,Gilde der Zibelegringe“ der Stadtschützen Bern ins Leben gerufen worden. Sie bezweckt den guten Geist der Kameradschaft und der Freundschaft hochzuhalten und zu fördern sowie die Werte des demokratischen, liberalen Rechtsstaates zu leben und zu verteidigen. Das freundschaftliche Zusam­mensein soll geprägt sein vom Glauben an die Würde des Einzelnen und an seine Freiheit zur Ver­wirklichung  seiner Möglichkeiten.

Art. 2 Der OZG
Am Berner Zibelemärit wird eine Persönlichkeit zum Oberzibelegring (OZG) ernannt, die durch ihr Engagement in Bern für die Wirtschaft, die Gesellschaft oder den Standort Bern Außergewöhnliches leistet oder geleistet hat. Der feierliche Akt erfolgt an einem besonderen Anlass vor ausgewählten Gästen. Der OZG übernimmt für eine Zibeliade (d.h. bis zum nächsten Zibelemärit) das Patronat über die Gil­de der Zibelegringe, bestehend aus den ehemaligen OZG’s. Er wird dabei durch den Sekretär der Gil­de unterstützt, der ehemaliger OZG sein muss und der für die Organisation der Gilde verantwortlich ist. Nach Ablauf seines Amtsjahres  bleibt er als Zibelegring Mitglied der Gilde.

Art. 3 Ernennung des OZG
Anlässlich des alljährlich durch den OZG einberufenen Jahresbotts wird der neue OZG auf Vorschlag der Findungskommission gewählt und am Zibelegring feierlich der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Findungskommission hat sich dabei an die „Richtlinien für die Auswahl eines neuen OZG durch die Findungskommission der Gilde“ zu halten.
Die Zusammensetzung der Findungskommission soll Kontinuität wie personelle Erneuerung gleichermaßen sicherstellen.
Die Findungskommission ist wie folgt zusammengesetzt:

1 Aus drei Mitgliedern, die am Jahresbott für die Amtsdauer von 4 Jahren gewählt werden:

  • dem Vorsitzenden
  • dem Sekretär
  • einem weiteren Mitglied der Gilde.

2 Aus dem amtierenden OZG sowie seinem Vorgänger und

3 dem Obmann Zibelegring der Stadtschützen Bern (ex officio).

Art. 4 Organisation der Gilde
Unter dem Patronat der Gilde zeichnet der Obmann Zibelegring der Stadtschützen Bern verantwortlich für die Organisation des Festakts an dem der neue OZG ernannt wird.
Die Wahl zum Obmann Zibelegring wird einvernehmlich mit den Stadtschützen Bern abgesprochen. Sonstige  Anlässe liegen in der Verantwortung der Gilde

Art. 5 Finanzen der Gilde
Die Anlässe werden durch Spenden finanziert. Am Jahresbott kann die Gilde einen Jahresbeitrag beschließen.
Die Nachwuchsförderung bei den Stadtschützen Bern ist der Gilde ein besonderes Anliegen.
Durch freiwillige Spenden kann ein Fonds gebildet werden, der Projekte der Gilde unterstützt.

Oberzibelegring 2015 Prof.Dr.med. Thierry Carrel

Sekretär der Gilde Prof. Dr.med.dent. Daniel Buser

Bern, 27. Juni 2016